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Zivilrecht (mit Vertragsrecht)

Im Zivilrecht geht es um Ansprüche von Privatpersonen gegeneinander, um Ansprüche zwischen Unternehmen und Privatpersonen sowie um Ansprüche von Unternehmen gegen andere Unternehmen. Um einen Anspruch durchsetzen zu können, muss es zunächst eine Anspruchsgrundlage in den Gesetzen geben, die Voraussetzungen dieser Anspruchsgrundlage müssen erfüllt sein und es dürfen dem Anspruch keine Einreden oder Einwendungen entgegengehalten werden können. Alle Fragen in diesem Zusammenhang prüfe ich für Sie mit der erforderlichen Gewissenhaftigkeit und Genauigkeit. Ich verfüge über vielfältige Erfahrungen in der rechtlichen Prüfung bzw. Gestaltung von Verträgen aller Art. Erb- und familienrechtliche Vertragsgestaltungen nehme ich hiervon allerdings aus. Im Rahmen meiner Tätigkeit habe ich auch bereits sehr viele Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmen entweder selbst erstellt oder aber für Mandanten/innen in rechtlicher Hinsicht überprüft.

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